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Schulordnung für die Schulen in Seelbach - Langfassung

Das Ergebnis unserer Beratungen ist die vorliegende Schulordnung, die es in einer Kurz- und Langfassung gibt. Die Kurzfassung wird allen Schüler/innen in die Hand gegeben und besprochen. Die Langfassung dient dazu, in diesem Schuljahr ihre Praktikabilität zu erproben. Sinnvolle Ergänzungen bzw. überflüssige Regelungen sollen bis zum Ende des Schuljahres festgehalten werden, um eine Modifizierung dieser Schulordnung zu ermöglichen.
Diese Schulordnung ersetzt die bisher geltende von 1986.

Schwerpunkt 1: Vom Umgang miteinander

An unserer Schule wird Toleranz, Höflichkeit, Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme erwartet und geschätzt.

 Dazu gehören:

  • Ein freundlicher Gruß am Morgen.
  • Freundliche und höfliche Umgangsformen beim Grüßen, Danken, Bitten, Anklopfen ...
  • Das freundliche Gespräch miteinander.

Schwerpunkt 2: Gegen die Gewalt

An unserer Schule gibt es weder körperliche noch seelische Formen der Gewalt.

Dies ist möglich, wenn sich alle an folgende Abmachungen halten:

  • Niemand wird weder in Worten noch in Taten angegriffen, denn Beschimpfungen, Attacken, Mobbing sind keine Formen der Auseinandersetzung.
  • Streitigkeiten werden in der Gruppe geschlichtet, wenn es notwendig sein sollte unter Hinzuziehung eines Dritten.
    Bei fehlerhaftem Verhalten entschuldigt man sich; evtl. entstandenen Schaden macht man wieder gut.

Schwerpunkt 3: Sparen von Energie

An unserer Schule wird mit Energie verantwortlich und sparsam umgegangen.

  • Elektrische Beleuchtung nur bei nicht ausreichendem Tageslicht (Erhöhte Aufmerksamkeit bei geschlossenen Jalousien)
  • Ausschalten des Lichts durch denjenigen, der als Letzter den Raum verlässt
  • Wasserverschwendung vermeiden, dabei auch auf tropfende oder rinnende Wasserhähne achten.
  • Keine Dauerlüftung während der Heizperiode, sondern die Klassenzimmer kurz und kräftig lüften.

 Jede Klasse beauftragt eine/n Schüler/in mit der Einhaltung dieser Anweisungen.

Schwerpunkt 4: Vermeidung von Müll

An unserer Schule gilt das Motto Vermeiden - reduzieren - sortieren.

  • In jedem Klassen- und Fachraum befindet sich ein dreigeteilter Behälter zur Mülltrennung.
  • Jede Klasse bestellt einen „Müllbeauftragten“, der mit auf die Vorsortierung im Klassenzimmer achtet.
  • Regale, Tische, Ablagen, Fensterbänke ... sind keine Müllablageplätze.
  • Schulhaus, Schulgelände und schulische Umgebung sind eine Visitenkarte unserer Schule, Verunreinigungen werden deshalb vermieden.
  • Umweltstandards sollten verbindlich anerkannt werden: Keine Dosen, keine Plastikutensilien, kein Einmalgeschirr...

Schwerpunkt 5: Zum äußeren Erscheinungsbild

An unserer Schule ist Sauberkeit und Ordnung in unseren Klassenzimmern und auf dem Schulgelände wichtig.

  • Turnbeutel und Kleider (Jacken, Mäntel, Mützen etc.) werden an den dafür vorgesehenen Kleiderhaken auf dem Flur aufbewahrt.
  • Die Fenster und Jalousien werden nach Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft schonend bedient.
  • In den Klassenzimmern darf weder gegessen noch getrunken werden (Teppich­boden).

Schwerpunkt 6: Zum Umgang mit Materialien

An unserer Schule wird auf den sorgfältigen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterialien geachtet.

Dieser Grundsatz gilt für die Nutzung der Tafel und Zeichengeräte ebenso wie für Medien (Tageslichtprojektoren, Computer, Fernsehgeräte, Wandkarten...) und die den Schüler/innen überlassenen Schulbücher.

Schwerpunkt 7: Allgemeine Grundregeln

An unserer Schule gelten folgende Grundregeln:

  • Sportklassen nehmen den direkten Weg über den Ampelübergang von und zur Sporthalle.  
  • Bei Unterrichtsschluss verlassen die Klassen ordentlich das Schulhaus.
  • Nach dem zweiten Gong sind die Schülerlinnen im Klassenzimmer und bereiten sich auf den kommenden Unterricht vor.
  • Während der großen Pause wird das Schulhaus grundsätzlich verlassen.
  • Die Grünflächen im Schulgelände werden nicht betreten.
  • Das Kaugummikauen ist im Schulhaus nicht erwünscht.
  • Die Handy-Benutzung stört den Unterricht und ist deshalb nicht gestattet.

Schwerpunkt 8: Rauchen in der Schule

An unserer Schule und auf dem Schulgelände wird nicht geraucht.

  • In der Schule herrscht Rauchverbot
    (Vorschrift des MKJS vom 19.11.1997, gültig seit 11.1.1998.)
  • Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist im Jugendschutzgesetz für Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) verboten.

Um die Nachahmung durch jüngere Schüler zu vermeiden, sollte das Rauchen auf dem Schulweg von älteren Schülern unterlassen werden.